AGBs

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage jeder vertraglichen Vereinbarung mit der Band „STAGEDRIVE“ (nachfolgend „Band“), vertreten durch Marian Hilprecht.
Sofern vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. Vertragsabschluss
Durch Übersendung eines Gastspielvertrages der Band an den Auftraggeber gibt die Band ein verbindliches Angebot unter Fristsetzung ab. Der Auftraggeber kann dieses Angebot annehmen, indem er der Band den unterschriebenen Gastspielvertrag binnen der gesetzten Frist an die Band per E-Mail oder Post zurücksendet. Der Gastspielvertrag kommt durch Rücksendung durch den Auftraggeber an die Band zustande.
Vertragsänderungen sind nur im Einverständnis beider Parteien und in schriftlicher Form möglich.

3. Gage / Fälligkeit
Die vertraglich vereinbarte Gage ist ein Pauschalpreis, der nach dem zu erwartenden Aufwand individuell erhoben wird. Die vertraglich vereinbarte Auftrittsdauer beinhaltet Pausen zwischen den einzelnen Sets, Tanzpause o.ä.
Sämtliche Bewilligungen und Gebühren (GEMA, KSK usw.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Band ist berechtigt, ihre Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB.

4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Band an dem vereinbarten Veranstaltungsort die Bühne (bei Open-Air-Veranstaltungen müssen Bühne und Mischer-Platz überdacht sein und professionellen Standard aufweisen) inkl. PA & Licht in einem der Lokalität angepassten Rahmen und Umfang zur Verfügung. Während der Veranstaltung ist ein Haustechniker anwesend.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Band zum vereinbarten Zeitpunkt freie Zufahrt und Zugang zur Bühne zum Entladen der Fahrzeuge und Aufbau am Veranstaltungsort hat. Parkplätze in ausreichender Zahl hat der Auftraggeber  kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Sollte durch einen erschwerten oder verspäteten Zugang zum Veranstaltungsort ein rechtzeitiger Spielbeginn der Band nicht möglich sein, haftet hierfür der Auftraggeber.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Sicherheit der Band, seiner Musiker und Hilfskräfte, sowie für die von der Band in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente während des Aufenthaltes der Band am Veranstaltungsort.
Der Auftraggeber stellt der Band und seinen Hilfskräften Getränke und Catering in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung.
Der Auftraggeber stellt der Band eine abschließbare Garderobe in der Nähe der Bühne zur Verfügung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Promotion und Pressearbeit.
Sollten einzelne Punkte des Technical Riders vom Auftraggeber aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht erfüllbar sein, so ist dies der Band vor Unterzeichnung des Gastspielvertrags mitzuteilen. Abweichungen von den im Technical Rider gestellten Anforderungen müssen im Gastspielvertrag schriftliche festgehalten werden.

5. Pflichten und Rechte der Band
Die Band sichert Einhaltung der vereinbarten Zeit zu.
Die Band besteht aus 6 Musikern. Abweichung hinsichtlich der personellen Besetzung der Band in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Auftrittstermin bleiben der Band vorbehalten.
Die Band darf das Set nach eigenem Ermessen erstellen und darbieten. Absprachen mit dem Auftraggeber sind möglich. Die Band unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in ihrer Darbietung den Weisungen des Auftraggebers. Dem Auftraggeber sind Stil und Art der Band bekannt. Die Band ist nur an die durch den abgeschlossenen Gastspielvertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Disposition und Regie obliegen der Band.
Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig vom Erfolg der Band in ihrer Darbietung beim Publikum.
Der Auftraggeber kann sich nicht darauf berufen, dass die Band künstlerisch oder technisch unzureichend ausgestattet ist.
Die Band stellt auf ihre Kosten alle nötigen Instrumente und Verstärker.
Die Band ist berechtigt eine Gästeliste zu erstellen. Dies wird vor der Türöffnung dem Auftraggeber übergeben und umfasst zwei Gratis-Eintritte pro Bandmitglied.

6. Konzertausfall
Entfällt der Auftritt durch Absage des Auftraggebers oder aus einem anderen, vom Auftraggeber verursachten oder in seiner Risikosphäre liegenden Grund, zahlt der Auftraggeber die gemäß Gastspielvertrag vereinbarte Gage.
Entfällt der Auftritt durch Verschulden der Band, so hat diese keinen Anspruch auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Gage. Ist die Band oder ein Mitglied der Band durch Krankheit verhindert, so ist dies unverzüglich und durch ärztliches Attest nachzuweisen. Für diesen Fall entfallen die Auftrittspflicht der Band und die Vergütungspflicht des Auftraggebers.
Die Band hat auch dann Anspruch auf die Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Gage, wenn der Auftritt durch Verschulden Dritter gestört oder abgebrochen wird.
Muss die Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Sturm, Flut) abgesagt werden oder wird diese behördlicher Weise abgesagt, so wird der Vertrag gegenstandslos. Es bestehen dann beiderseits keine rechtlichen und/oder finanziellen Ansprüche.

7. Haftung
Die Haftung durch die Band gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeigeführt wurde. Die Band übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers für die Durchführung der Veranstaltung gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Räume und Plätze. Der Auftraggeber gewährleistet die Sicherheit der Musiker der Band. Schäden die vom Auftraggeber, deren Mitarbeiter, Gäste oder Dritten gegenüber der Band und den Musikern entsteht, trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere bei transportablen Bühnen und den der Band zur Vergütung gestellten Stromanschlüssen, sowie Schäden, die in einem adäquat- kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt der Band stehen.

8. Mediennutzungsrechte und Einwilligung zur Nennung des Namens als Referenz
Die Band ist berechtigt, sofern nichts anderes im Gastspielvertrag vereinbart wurde, alle selbst erstellen Medien (insbesondere Fotos, Videos und Tonaufnahmen) von öffentlichen wie nicht-öffentlichen Veranstaltungen zu Werbezwecken zu veröffentlichen. Diese können auch Gäste der Veranstaltung zeigen, unter Berücksichtigung der DSGVO.
Der Auftraggeber willigt mit seiner Unterschrift des Gastspielvertrags ausdrücklich ein, dass ihn die Band als Referenz auf ihrer Homepage nennen darf.

9. Datenschutz
Die Band garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nach den Richtlinien der DSGVO nicht erfolgt. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung die vertragliche Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchlicher Verwendung geschützt. Die Parteien vereinbaren Stillschweigen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen Vereinbarungen an Dritte.

10. Rechtsordnung, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Hamburg.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder aus Rechtsgründen nicht durchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige oder unwirksamen Bestimmung durch eine andere ersetzen, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.

Stand Januar 2023